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   BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04   

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https://dejure.org/2004,17891
BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04 (https://dejure.org/2004,17891)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 5 B 82.04 (https://dejure.org/2004,17891)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 5 B 82.04 (https://dejure.org/2004,17891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz - Anforderungen an Darlegung der Divergenz - Abgabe einer zurechenbaren Erklärung zur russischen Nationalität mit einer Eintragung "Russe" ohne weitere Erklärung - Gechäftsfähigkeit eines jugendlichen Russen in Bezug auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem von den Klägern angegebenen Urteil vom 29. August 1995 (BVerwGE 99, 133 ) entschieden, dass eine "bei Ausstellung des ersten Inlandspasses abgegebene Erklärung (Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit) nicht deshalb unwirksam (ist), weil der Kläger damals erst 16 Jahre alt war".

    Die erste Frage ist bereits dahin entschieden (BVerwGE 99, 133 ), dass Jugendliche im Alter von 16 Jahren nach dem Passrecht der ehemaligen Sowjetunion befugt sind, den Antrag für den ersten Inlandspass selbst zu unterschreiben, und damit für die Erklärung im Passantrag zur Nationalität geschäftsfähig sind.

    3.3 Die Frage, ob über die Klage auf Erteilung eines Aufnahmebescheides allein nach dem jetzt geltenden Recht zu entscheiden ist, auch wenn der Aufnahmeantrag schon vor langer Zeit gestellt worden sei, als noch anderes Recht gegolten habe (Beschwerdebegründung S. 11 f.), ist nicht klärungsbedürftig, sondern bereits dahin entschieden, dass über das Aufnahmebegehren von Personen, die sich, wie die Kläger, noch in den Aussiedlungsgebieten aufhalten, nach dem aktuell geltenden Recht zu entscheiden ist (BVerwGE 99, 133 ; 114, 116 ).

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04
    3.3 Die Frage, ob über die Klage auf Erteilung eines Aufnahmebescheides allein nach dem jetzt geltenden Recht zu entscheiden ist, auch wenn der Aufnahmeantrag schon vor langer Zeit gestellt worden sei, als noch anderes Recht gegolten habe (Beschwerdebegründung S. 11 f.), ist nicht klärungsbedürftig, sondern bereits dahin entschieden, dass über das Aufnahmebegehren von Personen, die sich, wie die Kläger, noch in den Aussiedlungsgebieten aufhalten, nach dem aktuell geltenden Recht zu entscheiden ist (BVerwGE 99, 133 ; 114, 116 ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04
    Die Kläger haben nicht, wie es danach erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - <NVwZ-RR 1996, 712>), aufgezeigt, dass das Berufungsurteil mit einem tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04
    Damit setzt eine Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser beiden Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 37.97 - <NVwZ 1998, 850>; BFH, Beschluss vom 24. März 2003 - II B 41.02 - <BFH/NV 2003, 1067>).
  • BFH, 24.03.2003 - II B 41/02

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2004 - 5 B 82.04
    Damit setzt eine Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser beiden Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 37.97 - <NVwZ 1998, 850>; BFH, Beschluss vom 24. März 2003 - II B 41.02 - <BFH/NV 2003, 1067>).
  • LSG Hamburg, 29.10.2009 - L 5 AL 88/03

    Notwendigkeit des Nachweises täglicher Erreichbarkeit per Briefpost für einen

    Wegen der diesbezüglichen und weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, des Vorbringens der Beteiligten und des Inhalts der Bescheide wird Bezug genommen auf die Verwaltungsakte der Beklagten mit der Versicherungsnummer 544 247 (Bände I bis V) sowie die Prozessakten L 5 AL 88/03, L 5 B 82/04 ER AL, L 5 AL 32/05, V ARBf 50/94, 38 AR 1163/94, 38 AR 917/95, S 38 AL 1245/01.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2005 - 2 B 51/05

    Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum ; Anspruch auf Erteilung eines

    vgl. Beschluss des Senats vom 8. Juni 2004 - 2 A 4677/96 - bestätigt durch BVerwG , Beschluss vom 16. November 2004 - 5 B 82.04 -.
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